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TANDEM® Fundazioa PK/Apdo. 864 E-20080 Donostia / San Sebastián (SPAIN) Fax+Tel(10-13h): INT-34-943 322 062 E-Mail > www.tandemcity.info |
1. Die Arten der Mitgliedschaft
1.1 (Satzung: 27, 50, 51) Was ist der Unterschied zwischen Vollmitgliedern und Assoziierten ?
'Vollmitglieder' sind im allgemeinen Sprachschulen, die neben der Tandemvermittlung Sprachkurse anbieten und auch über das Tandem®-Netz verkaufen. 'Assoziierte' oder 'Mitglieder im Wissenschaftlichen Beirat' sind öffentliche und gleichgestellte Einrichtungen, die die Tandem-Methode verwenden, aber normalerweise keine wirtschaftlichen Beziehungen zu den anderen Mitgliedern des Netzes haben.
1.2 (Satzung: 51, 53) Was ist bei der assoziierten Mitgliedschaft einfacher ?
Assoziierte Mitglieder brauchen bei der Aufnahme keinen Finanzplan vorzulegen und kein Zentrum zu benennen, das sie im ersten Jahr berät. Auch der Aufnahmeantrag und Pflichtenkatalog ist kürzer.
1.3 Können Sprachschulen assoziierte Mitglieder werden ?
Nein, es ist keine freiwillige Wahl, sondern eine Einteilung nach objektiven Kriterien. Eine Sprachschule, die eine öffentliche Einrichtung ist, kann nach Prüfung des Einzelfalls assoziiertes Mitglied werden.
1.4 Was ist, wenn jemand nur Kurse bei Tandem-Schulen verkaufen möchte, sonst nichts ?
Dafür ist keine Mitgliedschaft nötig, er/sie wendet sich einfach direkt an die Schulen, für die er/sie als Agentur tätig sein möchte, und macht mit ihnen einen entsprechenden Vertrag. Es gibt keine Zentralstelle für solche Abmachungen, die übliche Kommission liegt bei 20 %.
Die Agentur bekommt damit aber kein Recht zur Benutzung des Warenzeichens TANDEM®, d.h. sie kann für "eine Schule in der Stadt X" werben, aber nicht 'Tandem' verwenden.
1.5 Kann eine Einzelperson Mitglied werden ?
In seltenen Fällen, wo es nicht möglich ist, dass die ganze Einrichtung Tandem-Mitglied wird, können interessierte Personen Förderer/In werden. Damit bekommen sie Zugang zum Material, aber keine Rechte zur Benutzung des Warenzeichens.
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