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TANDEM® Fundazioa 
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(SPAIN)
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4. Die LehrerInnen

4.1 Welche Qualifikation wird verlangt ?

Da alle Schulen arbeitsrechtlich selbständig sind, bestimmen sie ihre Qualifikationsanforderungen selbst. Meist ist es eine Mischung aus einschlägigem Universitätsstudium und Lehrerfahrung.

4.2 (Satzung: 48) Welche arbeitsrechtliche Beziehung besteht mit den LehrerInnen ?

Auch das liegt in der Hand der Schulen, von Vereinen mit ehrenamtlicher Arbeit über Schulen mit Honorarkräften bis zu Genossenschaften ist alles vertreten.

Um Missbrauch vorzubeugen, kann eine Sozialkommission gebildet werden, die AnsprechpartnerIn für alle MitarbeiterInnen, auch die nicht fest angestellten, ist.

4.3 Wie werden die LehrerInnen bezahlt ?

Das richtet sich nach den ortsüblichen Verhältnissen, da jedeR von seiner Schule angestellt und bezahlt wird. Dementsprechend müssen auch Bewerbungen nicht an die Stiftung, sondern direkt an die Schulen gerichtet werden.

4.4 Wie funktioniert der LehrerInnen-Austausch ?

'LehrerInnen-Austausch' wird bei TANDEM in einem weiten Sinne verstanden, d.h. jemand kann zeitweilig bei einer anderen Schule arbeiten, auch wenn nicht direkt im selben Zeitraum jemand von der anderen Schule in seine/ihre kommt, um ihn/sie zu ersetzen.

Wer daran interessiert ist, schreibt direkt an die Schule, wohin er/sie möchte. Die Arbeitsbedingungen sind dabei immer die des Ortes, wohin er/sie geht.

In seltenen Fällen haben Schulen ausgemacht, einen 1:1-Austausch zu machen und jeweils die Honorare für die eigenen Angestellten aufrechtzuerhalten.

4.5 Wohin wendet sich jemand, der in einer Tandem-Schule arbeiten will ?

Entsprechend dem in 4.2 Gesagten, direkt an die jeweilige(n) Schule(n).


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